Zonify

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 27. Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartei

1.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Zonify GmbH, Naphtastrasse 6, 8005 Zürich, Schweiz (UID CHE-365.713.207, "Zonify"), und der Kundin oder dem Kunden ("Kunde") über die Nutzung der unter zonify.ch und verbundenen Domains angebotenen Software-as-a-Service-Lösungen und damit verbundenen Leistungen ("Leistungen").

1.2 Es gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Zonify diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Mit der Bestellung erklärt der Kunde, dass er die Leistungen ausschliesslich im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit beansprucht (B2B). Diese AGB gelten in jedem Fall, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Schweizer Konsumentenrechts.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt zustande durch Annahme einer Offerte, Bestellung über die Plattform mit Bestätigung durch Zonify, oder Aktivierung eines Benutzerkontos.

2.2 Zonify ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Keine Rechtsberatung

3.1 Die durch Zonify bereitgestellten Outputs stellen keine Rechtsberatung und keinen behördlichen Entscheid dar. Sie dienen ausschliesslich als strukturierte Orientierungs- und Recherchehilfe.

3.2 Verbindliche Auskünfte erteilen ausschliesslich die zuständigen Behörden. Vor jedem rechtlich relevanten Entscheid ist eine offizielle Vorabklärung beim zuständigen Bauamt oder die Beauftragung qualifizierter Fachpersonen erforderlich.

3.3 Zwischen Zonify und dem Kunden entsteht kein Anwalts-Mandantenverhältnis. Zonify übt keine einem regulierten Beruf vorbehaltene Tätigkeit aus.

3.4 Die alleinige Verantwortung für Entscheidungen und Handlungen auf Grundlage der Outputs liegt beim Kunden.

§ 4 Leistungsbeschreibung

4.1 Zonify stellt eine Software-as-a-Service-Plattform zur strukturierten Erstellung planungs- und baurechtlicher Machbarkeitsstudien für Grundstücke in der Schweiz bereit.

4.2 Geschuldet ist die Bereitstellung der Plattform und der Outputs in der jeweils angebotenen Form, nicht der Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Die Leistungen sind weder Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) noch klassischer Auftrag (Art. 394 ff. OR).

4.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Bestellung.

4.4 Zonify ist berechtigt, einzelne Funktionen anzupassen, zu erweitern oder zu ergänzen.

§ 5 Datengrundlagen, Drittsysteme und Verfügbarkeit

5.1 Zonify stützt sich auf öffentlich verfügbare Geo-, Plan- und Rechtsdaten, insbesondere kantonale und kommunale GIS-Daten, Bau- und Zonenordnungen, kantonale Planungs- und Baugesetze sowie eidgenössische rechtliche Grundlagen. Eingebunden werden Schnittstellen wie OEREB, GWR und swisstopo. Zonify übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der durch Behörden oder Dritte bereitgestellten Daten.

5.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass laufende Revisionen, hängige Einspracheverfahren oder technische Ausfälle der Behörden-APIs in den Outputs nicht oder verzögert abgebildet sein können.

5.3 Die Nutzung der in den Outputs enthaltenen Geo-Daten erfolgt im Rahmen der Schweizer Geoinformationsgesetzgebung (GeoIG, GeoIV) und der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Datenanbieter. Der Kunde stellt sicher, dass jede Weiterverwendung im Einklang mit diesen Bedingungen erfolgt.

5.4 Zonify bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit hängt von Drittanbietern ab (Hosting, Telekommunikation, Zahlung, E-Mail, Behörden-APIs). Ausfälle, Verzögerungen oder Datenfehler dieser Drittsysteme begründen keine Haftung von Zonify.

5.5 Die Leistungen werden "wie besehen" (as is) und in laufender technischer Weiterentwicklung zur Verfügung gestellt.

§ 6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde verpflichtet sich zu korrekten und vollständigen Angaben.

6.2 Die Eingabe und Interpretation der Outputs setzen ausreichendes baurechtliches und planerisches Fachwissen voraus. Der Kunde verpflichtet sich, bei Bedarf weitere qualifizierte Fachpersonen beizuziehen.

6.3 Untersagt sind insbesondere Reverse Engineering, systematische Vervielfältigung, automatisierte Massenabfragen ohne schriftliche Zustimmung sowie der Aufbau konkurrierender Produkte.

6.4 Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und meldet Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.

6.5 Der Kunde stellt sicher, dass eingebrachte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

§ 7 Preise, Rechnung und Zahlung

7.1 Die Preise richten sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste oder der individuellen Offerte. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

7.2 Standardzahlungsart ist die Rechnung mit Zahlungsfrist von 10 Tagen netto. Kreditkartenzahlung wird optional angeboten; allfällige Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters trägt der Kunde.

7.3 Bei Zahlungsverzug ist Zonify berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. ab dem 11. Tag nach Rechnungsdatum zu verlangen (Art. 104 OR) und die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Mahnspesen werden ab der zweiten Mahnung mit CHF 30.– verrechnet. Zonify behält sich vor, ausstehende Forderungen an ein Inkassobüro zu übergeben.

7.4 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.5 Zonify behält sich vor, die Preise jederzeit anzupassen. Preisänderungen gelten für nach Inkrafttreten erteilte Aufträge.

§ 8 Keine Rückerstattung

Bezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet, vorbehaltlich der Qualitätsgewährleistung gemäss § 9.

§ 9 Qualitätsgewährleistung

9.1 Bei technischem Mangel oder offensichtlicher Unvollständigkeit eines Outputs kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung eine Nachbesserung oder kostenlose Neuerstellung verlangen.

9.2 Form der Gewährleistung: kostenlose Korrektur oder Neuerstellung; alternativ Gutschrift im Umfang des betroffenen Outputs. Eine Geldrückerstattung erfolgt nicht.

9.3 Subjektive Unzufriedenheit ohne technischen Mangel oder Abweichungen aufgrund unvollständiger oder veralteter behördlicher Datengrundlagen begründen keinen Anspruch.

§ 10 Geistiges Eigentum

10.1 Sämtliche Rechte an der Plattform, der Software, der Datenbankstruktur, dem Design und den Markenrechten sowie der Form und Struktur der Outputs verbleiben bei Zonify oder ihren Lizenzgebern.

10.2 Öffentlich zugängliche Rechtstexte bleiben frei zugänglich. Die Aufbereitung, Strukturierung und Analyse durch Zonify stellt jedoch eine eigenständige, urheber- und markenrechtlich geschützte Leistung dar.

10.3 Der Kunde erhält ein zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung sowie zur Weitergabe an seinen unmittelbaren Auftraggeber (Bauherrschaft, Treuhand, Eigentümerschaft). Systematische Weitergabe oder Wiederveröffentlichung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung.

10.4 Reverse Engineering, Dekompilierung oder Extraktion sind unzulässig. Zonify behält sich bei Verstoss die Geltendmachung von Schadenersatz und Unterlassungsansprüchen sowie die strafrechtliche Verfolgung gemäss URG und UWG vor.

§ 11 Nutzung anonymisierter und aggregierter Daten

11.1 Zonify ist berechtigt, ausschliesslich anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten zur Weiterentwicklung der Plattform und zum besseren Verständnis der Bedürfnisse architektonischer und planerischer Fachpersonen zu verwenden.

11.2 Eine Verwendung konkreter Projekt-, Mandanten-, Bauherrschafts- oder Outputinhalte zu Trainings- oder Datenbankaufbau-Zwecken erfolgt ausdrücklich nicht.

11.3 Der Kunde anerkennt mit Vertragsschluss die in Ziffer 11.1 beschriebene Nutzung.

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

12.1 Datenschutz: gemäss Datenschutzerklärung auf zonify.ch/datenschutz. Eine AVV-Vorlage gemäss Art. 9 revDSG wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

12.2 Beide Parteien behandeln nicht-öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht besteht drei Jahre nach Vertragsende fort.

§ 13 Haftung

13.1 Eine Haftung der Zonify GmbH ist im gesetzlich zulässigen Höchstmass ausgeschlossen. Soweit eine Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann (insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäss Art. 100 Abs. 1 OR), ist diese pro Schadenfall und insgesamt auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis bezahlt hat, höchstens jedoch CHF 10'000.–.

13.2 Ausgeschlossen sind insbesondere Folgeschäden, entgangener Gewinn, Nutzungs- und Produktionsausfall, Reputationsschäden, Datenverlust, Ansprüche Dritter sowie indirekte oder mittelbare Schäden. Ausgeschlossen sind ebenfalls Schäden aus planungs- und baurechtlichen Entscheidungen, aus Auslegungen der Rechtsnormen durch Behörden oder Gerichte, aus fehlerhaften Behörden-Datengrundlagen (OEREB, GWR, swisstopo, kantonale GIS) sowie aus Ausfällen von Drittanbietern.

13.3 Die Haftungsbegrenzung gilt auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden, Beauftragten und Hilfspersonen von Zonify. Die berufliche Sorgfaltspflicht und Haftung des Kunden bleibt unberührt.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreien Zonify für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

§ 15 Vertragsübertragung

15.1 Zonify ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion, eines Asset-Deals oder Unternehmensverkaufs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Kunde wird in Textform informiert.

15.2 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von Zonify übertragen.

§ 16 Änderungen der AGB

Zonify kann diese AGB anpassen. Änderungen werden mitgeteilt und gelten als angenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht.

§ 17 Sprachklausel

Verbindlich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen der Information.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Es findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Verweisungen.

19.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.